Reethus Bombüll - Historische Reetdachkate nahe Sylt

 
 


Mein Service für Sie 

Hausmeister Service

Sollte in Ihrem Ferienhaus wider Erwarten etwas nicht funktionieren oder kaputt gegangen sein, können Sie mich hier per Mail erreichen.

Kofferservice

Sollten Sie Ihre Koffer nicht selbst transportieren wollen, dann biete ich Ihnen den Service, Ihre Koffer vor Ihrer Ankunft in Ihr Ferienhaus zu liefern. Hierzu geben Sie bitte im Vorfeld Bescheid und schicken dann Ihre Koffer an folgende Adresse:

                                                    Beate Leuwer
                                                    Neuhorsbüller Weg 11
                                                    25924 Emmelsbüll-Horsbüll

                                                    Deutschland

Mit diesem Link können Sie der Firma Hermes den Versandauftrag erteilen:


Mietvertragsbedingungen für meine Feriengäste


1. Grundsätzliches

Frau Beate Leuwer – nachstehend Vermieterin genannt - schließt diesen Vertrag als Eigentümerin des Reethus Bombüll ab. Zur Rechtswirksamkeit eines Mietvertrages bedarf es nach Vorlage des vom Mieter unterschriebenen Mietvertrages der anschließenden schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Vermieterin. Bei mehreren Personen als Mieter genügt für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung der Vermieterin, wenn sie einem der Mieter zugeht. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zum Empfang von Willenserklärungen durch die Vermieterin. Dies gilt auch für Kündigungs- und Rücktrittserklärungen.

2. An- und Abreise und Schlüsselübergabe

Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein. Wegen der Übergabe der Schlüssel soll sich der Mieter nach Zahlung seiner zweiten Rate mit der Vermieterin telefonisch in Verbindung setzen.

3. Miete

Der Mietpreis ist aus der Mietberechnung im Mietvertrag ersichtlich. Von der Gesamtsumme ist bei Vertragsabschluss 30 % auf das im Mietvertrag genannte Konto der Vermieterin zu zahlen. Der Rest der Miete ist spätestens 14 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Mietzahlung incl. Kaution behält sich die Vermieterin eine außerordentliche Kündigung und kostenpflichtige Stornierung des Mietvertrages vor.

4. Haftung

Die Vermieterin stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich nach Einzug bzw. während der Mietzeit entstehende eventuelle Schäden an die Vermieterin zu melden. Übliche Reparaturzeiten bzw. hierzu notwendiger Vorlauf sind vom Mieter entschädigungslos in Kauf zu nehmen. Das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar sind vom Mieter pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter. Für verschuldensunfähige Kinder übernimmt der Mieter die Haftung. Die Vermieterin des Mietobjektes haftet nicht für Schäden, die auf Parkflächen, Zuwegungen und Außenanlagen entstehen. Die im Vertrag genannte Höchstbelegung ist bindend, bei Überschreitung kann die Vermieterin die fristlose Kündigung aussprechen.    

5. Haustiere

Haustiere wie Hunde oder sonstige Haustiere sind nicht erlaubt. Soweit Mieter trotzdem Haustiere mitbringen kann die Vermieterin den Mietvertrag auch nach Anreise des Mieters fristlos kündigen. Da eine etwaige kurzfristige Neuvermietung für die Restmietzeit nicht möglich ist wird der etwaige Restmietbetrag als Schadensersatz von der Vermieterin einbehalten.

6. Auszug

Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist lediglich zu leeren, aber nicht auszustellen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in die Mülltonnen zu bringen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.

7. Kündigung

Sollte der Mietvertrag nicht spätestens 2 Tage nach Versand des Vertrages an den Mieter unterschrieben bei der Vermieterin vorliegen hat die Vermieterin das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten. Die Vermieterin kann den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Sollte aufgrund dieser Umstände das angemietete Objekt nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt einverstanden. Ein finanzieller Anspruch an die Vermieterin des Mietobjektes besteht nicht. Von der Entrichtung der Miete wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Die Vermieterin muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% des Mietzinses) sowie, gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. Die Vermieterin empfiehlt deshalb dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sie kann online auf der Homepage unter www.reethus-bombuell.de und dem Link „Gäste Service“ abgeschlossen werden. Sofern eine anderweitige Vermietung des Objektes gelingt, hat der Mieter 10 % des ursprünglichen Mietzinses als Kostenpauschale an die Vermieterin zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen.

8. Streichungen und Zusätze

Streichungen und Zusätze von Seiten des Mieters gelten als nicht geschrieben oder bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

9. Sonstiges

Bettwäsche, Handtücher, Duschvorleger etc. werden von der Vermieterin kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Reethus Bombüll ist ein Nichtraucherobjekt. Das Rauchen ist nur außerhalb des Objektes gestattet und nicht unmittelbar am oder in der Nähe des Hauses. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Reethus Bombüll um ein Ferienhaus mit Reetdach handelt. Der Mieter hat sein Verhalten während seiner Mietzeit deshalb so einzurichten, dass hiervon keinerlei Gefahr für das Reetdach durch Feuer, Funkenflug etc. ausgeht. Das Aufstellen eines mobilen Grills ist daher untersagt. In ausreichendem Abstand zum Haus steht an einer der großen Terrassen ein fest installierter Grill zur Verfügung. Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages. Gerichtsstand ist Niebüll.

Stand 1. Oktober 2021